- Gegengewicht
- Ge|gen|ge|wicht ['ge:gn̩gəvɪçt], das; -[e]s, -e:
etwas, was einer Sache in [beinahe] gleicher Stärke entgegenwirkt und dadurch ihre Wirkung abschwächt oder ausschaltet:ein [wirksames] Gegengewicht zum Parlament schaffen.Syn.: ↑ Kontrast.
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Ge|gen|ge|wicht 〈n. 11〉1. gegen ein anderes Gewicht als Ausgleich wirkendes Gewicht; Sy Gegenlast2. 〈fig.〉 Ausgleich3. 〈Funktech.〉 Drahtnetz od. größeres Metallstück als Ersatz für die Erdung von Funksendern od. -empfängern* * *
Ge|gen|ge|wicht , das:Gewicht, das ein anderes Gewicht ausgleicht, aufhebt:die einseitige Belastung eines Krans durch ein G. ausgleichen;Ü seine Strenge bildet das notwendige G. zu ihrer Nachgiebigkeit.* * *
Gegengewicht,Gewichtsstück zum Ausgleich einseitiger Belastungen, z. B. an Kranen (Standsicherheit), Aufzügen, oder zum Ausgleich von Fliehkräften, z. B. an Kurbelwellen von Verbrennungsmotoren.* * *
Ge|gen|ge|wicht, das: Gewicht, das ein anderes Gewicht ausgleicht, aufhebt: die einseitige Belastung eines Krans durch ein G. ausgleichen; Ü seine Strenge bildet das notwendige G. zu ihrer Nachgiebigkeit; Die Autonomie der Fraktionen stellt das politisch bedeutsamste G. gegen autokratische Tendenzen dar (Fraenkel, Staat 103).
Universal-Lexikon. 2012.